Neben der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten kann ein höherwertiger Schulabschluss - die Fachhochschulreife (FHR) - erworben werden.
Voraussetzungen:
Anmeldung:
Zuerkennung FHR bei Erfüllung folgender Bedingungen:
Zum Abschluss erhalten Sie von der Schule
Zuständigkeit: Herr Weinberg (andre.weinberg(at)schule.duesseldorf.de) e-mail wird am 31.7.25 auslaufen
ab dem 1.1.2025 erreichbar über andre.weinberg(at)walter-eucken-bk.de
Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:
In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem allgemeinbildenden Abschluss "Erweiterter Erster Schulabschluss" (bisher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10! genannt)
Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des BK ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.
Unter bestimmten Bedingungen bietet sich die Möglichkeit sogar die "Fachoberschulreife" (FOR) zu erreichen. Hierfür müssen folgende drei Bedingungen erfüllt werden:
Sie legen alle drei Nachweise am Ende Ihrer Berufsausbildung der Klassenleitung / ggf. Abteilungsleitung vor, dann wird Ihnen nachträglich die Fachoberschulreife zuerkannt und ein Zertifikat ausgestellt.
© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf
Mehr Wissen. Mehr Chancen.
Kontakt · Impressum / Datenschutzerklärung · Sitemap