Während der Ausbildung werden eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abgelegt.
Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die Prüfungsordnung der Ärztekammer finden Sie in diesem Link: Prüfungsordnung
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