In diesem neuen Beruf wird eine „gestreckte Abschlussprüfung“ von der IHK durchgeführt. Dies bedeutet, dass es keine Zwischenprüfung geben wird. Stattdessen findet Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres satt. Diese Prüfung geht mit 25% in die Gesamtabschlussnote ein. Zum Ende der Ausbildung folgt Teil 2, der mit 75% gewichtet wird.
© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf
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